Ehrenordnung der SpVgg Joshofen Bergheim e.V.
Gemäß §11 der geltenden Satzung der SpVgg Joshofen Bergheim e.V. hat der Vereinsausschuss am 30.11.2016 folgende Ehrenordnung beschlossen.
Diese Ehrenordnung tritt mit diesem Beschluss in Kraft.
Adressaten von Ehrungen
Die SpVgg Joshofen Bergheim kann ihre Mitglieder neben gesellschaftlich üblichen Gepflogenheiten zu Geburtstagen, Hochzeiten, u.ä. auch für besondere sportliche Verdienste oder hervorragende ehrenamtliche Leistungen ehren.
Art der Ehrungen
Die SpVgg Joshofen Bergheim e.V. kennt folgende Ehrungen:
- Eigene Ehrenurkunde und Vereinsnadel der SpVgg
- Ehrenurkunde und Ehrennadel des BLSV für langjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste
- Besuch eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstands oder Vereinsausschuss zu besonderen Geburtstagen bzw. Anlässen. Ggf. mit Überreichung eines persönlichen Geschenks.
- Krankenbesuche im Einzelfall
- Nachruf bei verstorbenen Mitgliedern zur Beerdigung oder Trauerfeier im Einzelfall
- Stellen von Spalierpersonal bei Hochzeitsfeiern von aktiven Spieler oder im Verein aktiven Personen im Einzelfall
- Vorschlag zur Ehrung durch Dritte (BLSV, Stadt Neuburg, Gemeinde Bergheim, Landkreis, weitere)
Geschenke
Dürfen nur im Rahmen der maximal nach den gesetzlichen Vorgaben der Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höhe liegen.
Antragstellung
- Die Planung und Verfolgung von runden Geburtstagen obliegt dem Vorstand; die Ausführung wird im Vereinsausschuss verteilt;
- Krankheiten, Hochzeiten, Geburten und Todesfälle sollen von allen Mitgliedern dem Vorstand gemeldet werden. Ebenso können Vorschläge zur Ehrung von allen Mitgliedern formlos eingereicht werden.
- Zur Ehrenmitgliedschaft wird auf § 18 der Satzung verwiesen.
Fristen
Es gibt keine einzuhaltenden Fristen.
Abrechnung
Soweit Geschenke im Rahmen dieser Ehrenordnung überreicht werden, werden diese mit dem Kassier gegen Beleg innerhalb von drei Monaten abgerechnet.
Voraussetzungen für Ehrungen
Als Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein gilt die Mitarbeit auf einer durch die Satzung festgelegten Position oder auf einer durch Berufung vom Vereinsausschuss beschlossenen Position. Die Antragstellung kann über den Vorstand oder Vereinsausschuss des Vereins erfolgen.
Die Ehrungen dürfen in sachlich begründeten Fällen verweigert werden.
Ehrungen im Detail
Jubiläum Mitgliedschaft
- Zum 25-jährigen Jubiläum Ehrenurkunde in Bronze
- Zum 40-jährigen Jubiläum Ehrenurkunde in Silber + Vereinsnadel in Silber
- Zum 50-jährigen Jubiläum Ehrenurkunde in Gold + Vereinsnadel in Gold / BLSV-Urkunde + Nadel in Gold
- Zum 60-jährigen Jubiläum Ehrenurkunde in Gold mit Kranz + Vereinsnadel in Gold mit Kranz / BLSV-Urkunde
Geburt eines Kindes
Glückwunschkarte
Verantwortlich: Abteilungsleiter oder Vereinsausschuss
Hochzeit
Glückwunschkarte und Geschenk im Gegenwert von ca. 20 Euro.
Bei aktiven Spielern, Trainer und Schiedsrichtern, Stellung von Spalierkindern.
Verantwortlich: Abteilungsleiter oder Vereinsausschuss
Krankheit
Besuch des Kranken bei schwerer Erkrankung, sofern man davon ausgehen kann, dass der Kranke dies wünscht. Zuständigkeit von Fall zu Fall.
Runde Geburtstage
- 50: Karte
- 60: Karte + Geschenk bis zu 20 Euro
- 70: Karte + Geschenk bis zu 20 Euro
- 80: Karte + Geschenk bis zu 20 Euro
- 90: Karte
Die Karte soll nach Möglichkeit persönlich übergeben werden. Verantwortlich: Abteilungsleitung
Im Einzelfall können Geschenke bis ca. 20 Euro übergeben werden.
Todesfall
Verstorbene Vorstandsmitglieder, verdiente langjährige Trainer und Ehrenamtliche die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können durch einen Nachruf in der örtlichen Presse (z.B. Gemeindeblatt) geehrt werden.
Bei verstorbenen Vereinsmitgliedern sollte ein Vereinsausschussmitglied bei der Beerdigung anwesend sein und ggf. ein Blumengebinde niederlegen oder eine Geldspende überreichen.
Im Einzelfall kann auch eine Trauerkarte verschickt werden (größere Ortsentfernung oder verspätete Mitteilung).